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Organisation und Termine

Initiative: Extra-Zeit für Bewegung

Das Schulministerium NRW hat eine Förderrichtlinie unter dem Titel „Extra-Zeit für Bewegung“ veröffentlicht. Im Zeitraum ab dem 05.07.2021 (und voraussichtlich bis zum Ende der Sommerferien 2022) werden 2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um der coronabedingten Bewegungsarmut von Schülerinnen und Schülern mit zusätzlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten zu begegnen.

Gefördert werden sportpraktische Gruppenangebote für jeweils mindestens 10 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 13 aller allgemeinbildenden Schulformen. Ziel ist eine individuelle sport- und bewegungsorientierte Förderung zum Ausgleich von motorischen Defiziten und zur gesundheitlichen und sozialen Potenzialentwicklung.

Die Fördermaßnahmen können sowohl unterrichtsbegleitend als auch in den Ferien als Blockmaßnahmen durchgeführt werden. Die Förderung beträgt max. 500 Euro für eine sechsstündige Maßnahme; ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. In Form von Blockmaßnahmen findet eine Maßnahme täglich an sechs Zeitstunden statt, ansonsten können die sechs Stunden auch in flexiblen Modellen mit jeweils mindestens 90 Minuten pro Tag organisiert werden.

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes. Antragsberechtigt sind die Jugendlichen der Mitgliedsorganisationen sowie Sportvereine.

Die Angebote können geleitet werden durch Sportlehrkräfte, Sportreferendar*innen, Sportstudierende, Diplomsportlehrer*innen sowie Übungsleitungen/Trainer*innen.

Auf der Homepage der Sportjugend NRW folgt zeitnah eine Unterseite, auf der über die Extra-Zeit für Bewegung informiert wird.