Zum Hauptinhalt springen

Unser Partnershop:

Tennis-point.de
Jugendsport, Leistungssport, Seniorensport, Breitensport, Organisation und Termine

Fragen und Antworten zum Eilantrag der Interessengemeinschaft NRW

Vorstand Presse R. Dieter Schermer im Gespräch mit Vorstands-vorsitzenden Utz Uecker.

Herr Uecker, die Interessengemeinschaft NRW, der die drei Tennisverbände Mittelrhein, Niederrhein und Westfalen angehören, hat eine gemeinsame Klage wegen der Schließung des Tennisbetriebes in den Tennishallen initiiert. Aus welchem Grund wurde die Klage eingereicht?

Vor allem deshalb, weil es für uns nicht einzusehen ist, dass in den meisten Bundesländern in der Halle gespielt werden darf und bei uns nicht. Unser satzungsgemäßer Auftrag ist es, das Tennisspiel in Deutschland zu fördern. Wenn wir unseren satzungsgemäßen Auftrag nicht ausführen können müssen wir uns im Interesse der Spieler dagegen wehren. Ferner ist das Einzel-Tennisspielen in einer Halle ohne die Benutzung der Umkleiden möglich und sicherlich keine Gefahr für die Verteilung des Virus.

Bis eine Entscheidung des Gerichtes vorliegt, wird es wahrscheinlich Mitte November, also schon die Hälfte der vierwöchigen Sperrzeit vorüber sein. Lohnt sich deswegen eine Klage in die Wege zu leiten und wie beurteilen Sie einen möglichen Erfolg?

Ehrlich gesagt sehe ich nicht, dass die Sperrzeit Ende November beendet wird. Aber das war gar nicht unser Hauptanliegen. Auch wenn der Eilantrag abgelehnt wird so haben wir doch gezeigt, dass wir nicht alles so einfach hinnehmen was die Landesregierung veranlasst. Erste Erfolge lassen sich nachvollziehen: Das Wort Tennis erscheint erstmalig in nachfolgenden Verordnungen der Landesregierung als es darum geht, das Einzeltraining auf den Außenplätzen wieder zu erlauben.

Scheint es wirklich so dringend zu sein, jetzt einen Eilantrag zu stellen? Kann der Amateursport nicht auch mal vier Wochen der Gesundheit zu Liebe ohne Tennis auskommen?

Darum geht es nicht. In erster Linie kommen wir hier dem Auftrag unserer Mitglieder nach Ihre Interessen zu vertreten. Wenn in allen Bundesländern gleiche Bedingungen herrschen würden, hätten wir den Eilantrag vermutlich nicht gestellt.

Was bedeutet eine Schließung von Tennishallen für die Hallenbesitzer, den TVM, den Trainern und den Spieler*innen und welche Folgen sind daraus ableitbar?

Wie schon Anfang des Jahres gibt es wirtschaftliche Einbußen, die nun aber vom Staat teilweise aufgefangen werden. Auf sportlich-sozialer Ebene sind die Folgen nicht absehbar. Der Sport dient ja auch dazu Stress und Spannungen abzubauen und hat damit eine große soziale Rolle. Wenn dieses Ventil nicht vorhanden ist, dann platzt es an anderer Stelle heraus.

Wie hoch schätzen Sie die finanziellen Verluste durch eine Schließung der Hallen. Als gemeinnütziger Verband werden wohl kaum staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden können.

Grundsätzlich kann auch ein Verein finanzielle Einbußen geltend machen. Von daher werden die Vereine diesen Lockdown besser überstehen können. Gerade jetzt im November sind ja die Hallenbuchungen eine erhebliche Einnahmequelle. Ob der TVM als Verband auch Gelder bekommen kann ist noch in Klärung.

Herr Uecker, ich danke Ihnen für das aufschlussreiche Gespräch.