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Organisation und Termine

Neue Coronaschutzverordnung im Land NRW

Seit dem 15.06.2020 gilt nun eine neue Coronaschutzverordnung im Land NRW.

Für unsere Wettspiele und Turniere ergeben sich hieraus folgende Neuerungen:

  • Sportliche Wettbewerbe sind in der Halle nun wieder möglich (§9 (1) CorSchVO). Bei Regen kann somit ab sofort in die Halle ausgewichen werden.
  • Die Vorlage eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes bei den Gesundheitsämtern ist nicht mehr vorzulegen. Die Pflicht zur Sicherstellung geeigneter Vorkehrungen bleibt aber erhalten (§9 Abs. 1 der CorSchVO). Heißt, die Maßnahmen des erstellten Konzepts zur Teilnahmeberechtigung, zum Abstandsgebot auf dem Vereinsgelände und räumlichen Vorkehrungen müssen weiterhin Beachtung finden.
  • Weiterhin gilt die Sicherstellung einer „einfachen Rückverfolgbarkeit“ für Sportler und Zuschauer wie im Konzept beschrieben (§2a der CorSchVO).

Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung ab 15.06.2020 finden Sie hier:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/doc...

Im Bereich der gastronomischen Vorkehrungen sind ebenfalls Lockerungen beschlossen worden. Das Grillen und Buffets sind unter Beachtung von Hygieneauflagen wieder erlaubt. Die Auflagen finden Sie in der Anlage zu den Hygiene- und Infektionsschutzstandards unter „I.“:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/doc...