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IG Tennis NRW: erneuter Appell an die Landesregierung

Der TVN hat sich zusammen mit den beiden anderen Tennis-Landesverbänden in NRW - TVM und WTV - im Vorfeld des Inkrafttretens einer neuen Coronaschutzverordnung des Landes erneut initiativ an die politisch Verantwortlichen gewandt und Regelungen eingefordert, die in Kürze einen geordneten Trainings- und Wettkampfbetrieb im Tennis möglich machen.

Grundvoraussetzung dafür wäre es, zukünftig für den kontaktlosen Individual-Sportbereich Training und Wettkampf für alle Altersklassen unter Beteiligung von mehr als nur zwei Hausständen zuzulassen.

Tennis prädestiniert für Öffnungsschritte

Im Schreiben der kommissarischen Präsidentin des TVN (Sabine Schmitz) und der Präsidenten des Tennisverbands Mittelrhein (Utz Uecker) und des Westfälischen Tennis Verbands (Robert Hampe) heißt es dazu unter anderem:

„Der Tennissport mit seiner im Trainings- wie Wettspielbetrieb bei allen Spielformen geringen Anzahl von beteiligten Personen (Einzel wird mit zwei Personen, ein Doppel zu viert gespielt) auf großen Spielflächen (ca. 600 Quadratmeter pro Platz) ist prädestiniert dazu, jetzt in einem frühen Schritt umfassender ermöglicht zu werden.“


Die aktuelle Schutzverordnung des Landes gilt noch bis zum 14.5.2021 und schränkt den Trainings- und Spielbetrieb abgesehen vom Kindertraining auch im Tennis stark ein. Aus dem Sportverbänden wie auch aus der Politik heraus gibt es zahlreiche Forderungen, bei einer Neuregelung zu signifikanten Verbesserungen für den Amateursport zu kommen.

Schreiben der IG Tennis NRW an die Landesregierung