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Regelungen Coronaschutzverordnung ab 15.05.2021

Die neue Coronaschutzverordnung, die seit dem 15.05.2021 in Kraft ist, sieht für den Tennissport als kontaktfreie Sportart erfreulicherweise weitreichende Lockerungen vor.

Viele Details konnten wir seit vergangenen Freitag zusammen mit den NRW-Verbänden TVN und WTV abstimmen. Die Frage der Zulässigkeit des Wettspielbetriebs ist derzeit noch in Klärung. Hierzu können wir uns voraussichtlich erst im Laufe der Woche äußern.

Beigefügt leiten wir Ihnen die Coronaschutzverordnung in der aktuellen Fassung weiter. Zudem erhalten Sie von uns wieder eine Zusammenfassung aller Regelungen bezogen auf den Tennissport, immer in Abhängigkeit zu den jeweiligen Inzidenzwerten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
TENNISVERBAND MITTELRHEIN e.V.

Coronaschutzverordnung ab 15.05.2021

Übersicht Regelungen für den Tennissport ab 15.05.2021