Fragen, Hinweise, Informationen, Einschränkungen und Entscheidungen
Wichtige Fragen, Hinweise, Informationen, Hilfestellungen, Einschränkungen und Entscheidungen sind hier den Vereinen und Trainern zum Tennissport in der Corona-Krise vom DTB, dem Landessportbund NRW und vom TVM für die Vereine bereit gestellt. Neueste Nachrichten werden fortlaufend aktualisiert.
Fragen für Vereine und Trainer
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Hat ein gemeinnütziger Verein Anspruch auf Soforthilfe durch das Land NRW?
Laut Homepage des Landes NRW sind explizit auch gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt. Die Voraussetzungen und weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung der Landesregierung NRW entnehmen:
Den Link zum Antragsstellung finden Sie unter folgendem Link:
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Ich habe angestellte Trainer (sozialversicherungspflichtig) oder Mitarbeiter der Geschäftsstelle, die aktuell weniger oder gar nicht arbeiten können. Welche Möglichkeiten bestehen?
Hier ist Flexibilität und Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gefordert. Grundsätzlich sollte eventuell Urlaub vorgezogen oder Überstunden abgebaut werden, um einen Teil der Zeit zu überbrücken und den Arbeitnehmern eine finanzielle Absicherung zu geben. Esbestehtdie Möglichkeit, Kurzarbeit zu beantragen, dieses verhindert Kündigungen und sichert dem Angestellten wenigstens einen Teil des Gehaltes. Infos: https://www.vibss.de/vereinsmanagement/ablage-slider/coronavirus-covid-19-sars-cov-2/faqs-zur-kurzarbeit-im-sportverein/
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Viele wichtige Antworten zu Fragen vom LSB-NRW
Viele wichtige Antworten zu Fragen rund um Corona vom LSB-NRW
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Förderprogramm Moderne Sportstätte
Das Förderprogramm „Moderne Sportstätte“ (300 Millionen Euro) läuft weiter. In den letzten Tagen sind die ersten 58 Anträge durch die Staatskanzlei genehmigt worden.
04.04.2020 - Wichtige Hinweise für Trainer in der Corona-Krise
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Viele freiberufliche Trainer und Solo-Selbstständige (Trainer) wissen nicht wie Sie die nächsten Wochen und Monate überbrücken sollen.
Viele freiberufliche Trainer und Solo-Selbstständige (Trainer) wissen nicht wie Sie die nächsten Wochen und Monate überbrücken sollen. Die Bundesregierung und das Land NRW stellt umfangreiche Förderprogramme auf die Beine. Einige Programme sind schon angelaufen, andere kommen in Kürze zum Tragen. Bei der Vielzahl von Möglichkeiten möchte der Tennisverband Mittelrhein e.V. hier einen kleinen Überblick geben. Gute Ansprechpartner vor Ort sind die Industrie und Handelskammern, die einem sehr Hilfreich zur Seite stehen und Newsletter mit wichtigen Informationen versenden.
Das Förderprogramm läuft noch bis zum 15.11.2020. Informieren Sie sich über nachfolgenden Link.
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Informationen für Trainer im Nebenberuf
Nebenberufliche Trainer, die mit dem nun fehlenden Einkünften in finanzielle Schwierigkeiten geraten, haben die Möglichkeit, über das Jobcenter einen Antrag auf „Ergänzende Grundsicherung“ zu stellen.
Infos gibt es unter der Servicenummer des Jobcenters 0800 4 5555 23 oder unter diesem Link:
https://con.arbeitsagentur.de/prod/cmsportal/marketing/corona-grundsicherung/
16.06.2020 - FAQ zur aktuellen Corona Situation
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Fragen zum Wettspielbetrieb Medenspiele (04.11.2020)
- Wie sehen die aktuellen
Regelungen zum Wettspielbetrieb Medenspiele aus?
- Aktuell dürfen bis Ende November keine Medenspiele stattfinden.
- Was passiert mit den
ausgefallenen Spielen ?
- Der TVM wird die Medenspiele aus dem November 2020 in das Jahr 2021 verlegen. Hier werden alle freien Möglichkeiten ab Anfang Januar bis Ende April berücksichtigt. Sobald die Termine neu angesetzt sind, werden die Vereine darüber informiert.
- Werden die Wettspiele wieder für die Rangliste und LK gewertet ??
- Wie sehen die aktuellen
Regelungen zum Wettspielbetrieb Medenspiele aus?
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Fragen zum Wettspielbetrieb Turniere (04.11.2020)
Hinweis:
Bitte beachten Sie auch die Informationen zu Turnieren, die über den Menüpunkt "Service" und "Infobox Turniere" aufgerufen werden können.
Aufruf zu Infobox Turniere
- Dürfen aktuell Turnier durchgeführt werden ?
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Fragen für Vereine (04.11.2020)
- Kann laut Corona-Schutzverordnung der Tennissport aktuell ausgeübt werden ?
- Der Tennissport gilt als Individualsport und kann daher zu zweit außerhalb geschlossener Räumlichkeiten ausgeübt werden.
- Können Doppel gespielt werden ?
- Nein, Doppel sind nicht möglich.
- Wie sehen räumliche Maßnahmen aus ?
- Eine mögliche Gastronomie kann unter Einhaltung der entsprechenden Hygiene- und Abstandsregelungen betrieben werden.
- Umkleiden dürfen aktuell nicht genutzt werden.
- Desinfektion und Händewaschen muss gewährleistet sein
- Reinigung der Toiletten und Umkleiden in kürzeren Abständen empfohlen
- Material wie Seife, Einweghandtücher und Desinfektionsmittel in ausreichenden Mengen bereitstellen
- Ein und Ausgänge regeln sofern möglich oder notwendig. (Nadelöhre, mit Mund-Nasen-Schutz regeln)
- Zonen markieren mit Flatterband oder anderen optischen Markierungen
- Beschilderungen/Aushänge gut sichtbar platzieren
- Kann laut Corona-Schutzverordnung der Tennissport aktuell ausgeübt werden ?
Neue Coronaschutzverordnung ab 15.06.2020 im Land NRW
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10.11.2020 neue Coronaschutzverordnung im Land NRW
Corona: Regelungen des Landes NRW - Update 10.11.2020
Das Land NRW hat am 10.11. eine Neufassung der Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Für den Tennissport ist nun auf Außenplätzen auch Einzeltraining (1 zu 1) erlaubt. In der ursprünglichen Fassung war "organisierter Individualsport" nicht erlaubt. Nachfolgend stellen wir Ihnen noch einmal vor, welche Regelungen grundsätzlich aktuell gelten:
Spiel- und Trainingsbetrieb in Tennis- und Sporthallen:
Es kann seit Montag, dem 02. November 2020, kein Spiel- und Trainingsbetrieb in Sport- und Tennishallen bis zum 30. November 2020 stattfinden.
Spiel- und Trainingsbetrieb außen:
Ein Spielen auf Tennis-Außenplätzen zu zweit (Einzel) ist möglich. Seit dem 10.11. darf auch Einzeltraining (1 zu 1) wieder durchgeführt werden. Zwischenzeitlich haben vereinzelte Kommunen auch das Spielen außen verboten. Vergewissern Sie sich daher vor Öffnung von Außenplätzen am besten bei Ihrem zuständigen Sport- oder Ordnungsamt, ob es gesonderte kommunale Vorgaben gibt.
Mannschafts- und Wettspielbetrieb sowie Turniere:
Der Wettspielbetrieb muss ab dem 02.11.2020 bis zum 30.11.2020 ausgesetzt werden. Der TVM ist bestrebt, die Wettspiele im Winter weiterhin durchzuführen und für die Spiele, die im November nicht stattfinden können, Neuansetzungen unter Einbeziehung von Wochenenden in den Ferien (z.B. 2.1./3.1.), an Karneval sowie im April zu planen. Hierzu werden wir Ihnen und in Abstimmung mit den Hallenbetreibern in den kommenden Tagen unsere weiteren Überlegungen mitteilen.
Dauer der Verordnung:
Die aktuelle Verordnung gilt bis 30.11.2020. Wir werden über die nachfolgenden Regelungen umgehend informieren, sobald uns diese vorliegen.
Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung finden Sie hier.
Weitere Erläuterungen finden Sie auf der Seite des Landessportbundes NRW.
13.07.2020 - Informationen und Rundschreiben zum Spielbetrieb Sommer 2020
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Anpassung der Rangliste- und LK-Wertung
In seiner letzten Sitzung hat der Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen entschieden, aufgrund der coronabedingten Wettkampfpause sowie der zahlreichen Ausfälle im Ligen- und Turnierbetrieb die Ranglisten- und LK-Wertung anzupassen.
Konkret wurden folgende Sonderregelungen beschlossen:
Ranglistenberechnung zum Stichtag 30.09.2020
Der Auswertungszeitraum wird auf sechs Quartale erweitert. Es werden also die besten Ergebnisse aus dem Zeitraum 01.04.2019 bis 30.09.2020 berücksichtigt.
Details zu dieser Ranglistenberechnung, z.B. bezüglich des Umgangs mit n.a.-Wertungen, werden in den kommenden Wochen fixiert.
LK-Berechnung 2020
Die üblichen Anforderungen zum Verbleib in der aktuellen LK werden ausgesetzt. Die LK des Spielers kann sich also in diesem LK-Jahr nicht verschlechtern. Die Bedingungen für den Aufstieg bleiben unverändert.
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Wettspiele Sommer 2020 und neue Coronaschutzverordnung
Im Folgenden möchten wir Sie über zwei Themen informieren:
- Änderungen Coronaschutzverordnung (CorSchVO)
- Wettspielbetrieb Sommer 2020
- Veröffentlichung finale Gruppeneinteilung und Termine
- Hygiene- und Infektionsschutzkonzept Wettspiele Sommer
- Sonderregeln Wettspielordnung
- Webinarangebot zur Klärung von Fragen
Zu Punkt 1:
Die Landesregierung NRW hat eine neuerliche Fassung der Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab dem 30.05.2020 in Kraft getreten ist. Für die Vereine ergeben sich daraus folgende Änderungen zu den bisherigen Regelungen:- Dusch- und Waschräume, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume können geöffnet werden, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene und dem Infektionsschutz getroffen wurden. Zu den notwendigen Vorkehrungen zählen
- Begrenzung des Zutritts zur Wahrung der 1,5m Abstand,
- Handdesinfektionsmöglichkeiten,
- Regelmäßige Durchlüftung von Räumlichkeiten
- Hinweisschilder zur Hygiene und zu Zutrittsregelungen
- Bei den Duschräumlichkeiten ist nach jetzigem Wissensstand besondere Vorsicht geboten. Hier empfehlen wir die Öffnung nur, wenn eine ausreichende Lüftung gegeben ist. Als Maßstab sollten sich nach unserem Dafürhalten maximal eine Person je 5m² in den Umkleiden und Duschen aufhalten. Eine Öffnung der Räumlichkeiten ist kein MUSS, im Zweifel sollten die Räume geschlossen bleiben.
- Zuschauer auf der Vereinsanlage: Neben den aktiven SpielerInnen sind bei Wahrung des Mindestabstands bis zu 100 Zuschauer und Besucher auf dem Vereinsgelände zugelassen.
- Wettbewerbe: Hierauf wird unter Punkt 2 eingegangen.
Die aktuelle Fassung der Verordnung finden Sie unter folgendem Link.
Zu Punkt 2:
Wir freuen uns sehr darüber, dass 74% aller ursprünglich gemeldeten Mannschaften am Wettspielbetrieb in diesem Sommer teilnehmen möchten! Dies ist für uns ein starkes Signal, dass die Entscheidungen der vergangenen Wochen auch in Ihrem Vereinsinteresse waren.- Veröffentlichung finale Gruppen und Termine: Nach der Rückzugsfrist am 20.05. hat das gesamte TVM-Team mit Hochdruck (auch über die Pfingsttage) an der Anpassung und Überarbeitung der Termine gearbeitet. Seit 14.30 Uhr sind nun die finalen Gruppeneinteilungen und Termine unter der nu.Liga online. Wir bitten um Beachtung von möglichen Änderungen, die Ihre Mannschaften betreffen!
- Auflagen für Wettspiele: Die neue Verordnung erlaubt seit dem 30.05. die Durchführung von Wettspielen unter Auflagen. Die Auflagen orientieren sich weitestgehend an den bisher bekannten Regelungen. Es wird jedoch die Einreichung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes als Voraussetzung gefordert. Zur Vereinfachung für die, an den Medenspielen teilnehmenden Vereine, aber auch für die unteren Gesundheitsbehörden, haben die NRW-Landesverbände ein einheitliches Konzept erstellt und mit den Behörden abgestimmt. Dieses Konzept wird von uns als TVM im Laufe des heutigen Tages bei allen kommunalen Gesundheitsämtern im TVM-Gebiet eingereicht. Sie als Verein müssen somit nicht mit Ihrem Gesundheitsamt in Kontakt treten. Das in der Anlage beigefügte Konzept stellt jedoch die verbindliche Vorgabe zur Teilnahme an den Wettspielen dar. Wir bitten Sie aus diesem Grund, um Beachtung und Weiterleitung der Informationen an die Verantwortlichen und Mannschaftspieler in Ihrem Verein. In diesem Zusammenhang benötigen wir von Ihnen einen zuständigen Ansprechpartner. Bitte nennen Sie uns bis zum 10.06.2020 Ihren verantwortlichen Ansprechpartner per Mail an info@tvm-tennis.de.
- Sonderregeln Wettspielordnung: Um die aktuellen Auflagen und Besonderheiten bei den Spielen zu berücksichtigen, haben der Sportausschuss und Vorstand für die kommende Saison Sonderregeln zur Wettspielordnung erstellt, die wir Ihnen ebenfalls beigefügt zur Kenntnis übermitteln.
- Webinarangebot: Zur Vorstellung aller relevanten Infos für den Wettspielbetrieb und zur Klärung von Fragen bieten wir am morgigen Mittwoch, 03.06., um 17.30 Uhr und 19.00 Uhr zwei Webinare an. Gerne können Sie unter nachfolgenden Links daran teilnehmen:
- Termin: 03.06.2020 um 17.30 Uhr, Link: https://us02web.zoom.us/j/81912273180?pwd=SjJ6d2NkcjdLdWxVRjN1OE1WWG03QT09
- Termin: 03.06.2020 um 19.00 Uhr, Link: https://us02web.zoom.us/j/81587558946?pwd=dHN5WUp2dkxrNkhCZ1lWeDhUYys4QT09
Einreichung eines Konzeptes bei den Gesundheitsämtern als Voraussetzung.
Da die Turnierformen sehr heterogen sind, können wir Ihnen hier nur ein
Muster zur Orientierung zur Verfügung stellen. Wir werden Sie dazu noch
einmal in einer gesonderten Mail informieren.
Wir wünschen Ihnen weiterhin eine gute Spielzeit und freuen uns auf den Start der Wettspiele ab dem 11.06.2020!Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Müller
Geschäftsführer
Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für Tennis-Wettspiele in Nordrhein Westfalen
Informationen zur „Übergangssaison mit Sonderregelungen“ im TVM